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   OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09   

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https://dejure.org/2012,28359
OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09 (https://dejure.org/2012,28359)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2012 - 1 KN 21/09 (https://dejure.org/2012,28359)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2012 - 1 KN 21/09 (https://dejure.org/2012,28359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer außer Kraft getretenen Veränderungssperre zur Vorbereitung einer offensichtlich aussichtslosen Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 17 Abs. 2
    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer außer Kraft getretenen Veränderungssperre zur Vorbereitung einer offensichtlich aussichtslosen Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer außer Kraft getretenen Veränderungssperre zur Vorbereitung einer offensichtlich aussichtslosen Klage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fristverlängerung für Veränderungssperre, wenn Gemeine Verzögerungen zu vertreten hat

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1452
  • DÖV 2013, 38
  • ZfBR 2013, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09
    Mit den ersten beiden Absätzen des § 17 BauG hat das Baugesetzbuch verbindlich zum Ausdruck gebracht, dass die Schaffung von Bebauungsplänen im Regelfall innerhalb von drei Jahren bewältigt werden (kann und auch) muss und diese Frist nur bei "besonderen Umständen" um ein Jahr überschritten werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 = BauR 1977, 31 = DÖV 1977, 290 = juris Rn. 41; OVG Lüneburg, Urt. v. 15. Oktober 1974 - VI A 196.73 -).

    Solche liegen vor, wenn ein Planungsverfahren durch eine Ungewöhnlichkeit gekennzeichnet wird, die sich von dem allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit, z.B. aufgrund des Umfanges, des Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufes wesentlich abhebt, hierin die Ursache für die übermäßig lange Dauer des Planungsverfahrens liegt und die Gemeinde die - verzögerungsverursachende - Ungewöhnlichkeit nicht zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.).

    Kann eine Gemeinde dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat, kann ihr nicht dennoch der Vorwurf eines Fehlverhaltens gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09
    Denn den Erfolgsaussichten eines etwaigen Entschädigungs- bzw. Aufopferungsanspruches des Antragstellers wegen der Ablehnung seiner gestellten Bauanträge für vier Doppelhäuser steht der Gedanke des § 839 Abs. 3 BGB in der Gestalt eines Verschuldens gegen sich selbst (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1990 - III ZR 302/89 -, BGHZ 113, 17 = NJW 1991, 1168) entgegen.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09
    Es besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 = ZfBR 1983, 288 = DVBl. 1984, 145 = BauR 1984, 156; Nds. OVG, Urt. v. 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043 = BRS 76 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2012 - 1 KN 21/09
    Es besteht nur dann nicht, wenn sie der Vorbereitung einer Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 = ZfBR 1983, 288 = DVBl. 1984, 145 = BauR 1984, 156; Nds. OVG, Urt. v. 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043 = BRS 76 Nr. 3).
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